Jede Person, die Einkünfte zu versteuern hat, kann auf ihrer Steuererklärung (730 oder UNICO) über die Verwendung von 5 Promille dieser Steuer frei entscheiden. Die ELKI – und damit unsere Kirchgemeinde – kann nicht direkt als Begünstigte für diese Zuwendung angegeben werden.
Wir empfehlen Ihnen aber folgende evangelischen Einrichtungen zu welchen wir in direktem Kontakt stehen und deren Arbeit wir unterstützen. Es muss immer die Steuernummer der Einrichtung angegeben werden:
(Napoli), C.F.: 06408500632
Roma, C.F. 96160620587
C.F.: 9452822018